Für Firmenkunden aus dem EU-Ausland (nicht Deutschland) gilt das Reverse-Charge-Verfahren — wir stellen Rechnungen ohne deutsche Mehrwertsteuer aus, Sie versteuerst in Ihrem Land.
Voraussetzungen
- Sie sind Unternehmer im EU-Ausland (nicht Deutschland)
- Sie haben eine gültige USt-ID (nicht die nationale Steuernummer!)
- Ihre Firmen-Anschrift stimmt überein
USt-ID im Portal hinterlegen
- Mein Konto → Kontodaten
- Feld Umsatzsteuer-ID
- USt-ID im Format Ländercode + Nummer (z.B.
ATU12345678für Österreich) - Speichern
Automatische Prüfung
Wir prüfen die USt-ID über das VIES-System der EU-Kommission. Prüfung dauert wenige Sekunden.
Wenn gültig: Ab der nächsten Rechnung wird keine deutsche Mehrwertsteuer mehr berechnet. Rechnung wird mit Vermerk "Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG" ausgestellt.
Bei ungültiger USt-ID
- Format falsch — Korrigieren
- VIES kennt die ID nicht — bei Ihrem Finanzamt/Steuerberater klären
- VIES aktuell nicht erreichbar — wir versuchen später erneut, Sie können normal weitermachen
Bis zur erfolgreichen Prüfung wird MwSt berechnet. Wenn später gültig, gibt's eine Korrektur-Rechnung.
Rückwirkende Anwendung
Rechnungen vor USt-ID-Hinterlegung werden nicht rückwirkend korrigiert — die müssen Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Erklärung selbst behandeln. Wenn Ihr Steuerberater eine Korrektur braucht: Support kontaktieren, wir prüfen im Einzelfall.
Deutschland
Deutsche Firmen bekommen immer Rechnungen mit 19% MwSt — auch mit USt-ID. Reverse-Charge gilt nur grenzüberschreitend innerhalb der EU.
Nicht-EU-Länder
Für Kunden aus Schweiz, UK, USA etc.: Rechnungen werden ohne deutsche MwSt ausgestellt, weil wir außerhalb der EU keine Umsatzsteuer verrechnen. Ihre lokale Steuer-Behandlung ist Ihr Problem.
Bei USt-ID-Verlust
Wenn Ihre USt-ID ihre Gültigkeit verliert (Firma abgemeldet, USt-ID entzogen):
- Wir müssen wieder deutsche MwSt berechnen
- Meist merken wir das erst wenn VIES die ID plötzlich als ungültig meldet
- Bitte proaktiv im Portal aktualisieren